Mit der Annahme des Entwurfs zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) durch den Bundestag im Dezember 2019, wurde die „App auf Rezept“ endlich auf den Weg gebracht. Damit haben gesetzlich Versicherte nun einen Leistungsanspruch für Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Das Besondere dabei? Zum ersten Mal können Patienten die viel diskutierte Digitalisierung im Gesundheitswesen in Form der neuen, progressiven Medizinprodukte deutlich wahrnehmen und am eigenen Leib spüren. In Zukunft wird es möglich sein neben konventionellen Arzneimitteln auch DiGA zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten verschrieben zu bekommen.
Bereits zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen beispielsweise bei der psychotherapeutischen Behandlung von Angststörungen oder versprechen Linderung bei chronischem Tinnitus. Was Krankenkassen bereits seit einiger Zeit Versicherten als Mehrwertangebot bereitstellen, dürfen Healthcare-Professionals (HCPs) jetzt auch zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen verschreiben! Mit der Einführung entstehen allerdings auch Fragen. Wo für Gesundheits-Startups, aber auch Pharmaunternehmen, ein vielversprechendes Marktsegment entsteht, ist besonders älteren Menschen der Einzug digitaler Tools in das Gesundheitswesen fremd. Für den erfolgreichen Einsatz der App auf Rezept bedarf es demnach vor allem an aufgeklärten und geschulten HCPs, die sich deren Funktionalität bewusst sind und diese für die angemessene Therapie einsetzen. Die Aufklärung muss dahingehend optimiert werden. Patientenmanagement-Programme können bei dieser neuen digitalen Therapie eine sinnvolle Ergänzung sein.
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